
AGB
AGB
firmencontent.de
Inhaber: Sven Hinkerohe
Sitz: Dortmund, Deutschland
Stand: 17.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen firmencontent.de, Inhaber Sven Hinkerohe, Dortmund (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Content-Produktion für Unternehmen, insbesondere:
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Foto- und Videoproduktion
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Image- und Unternehmensfilme
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Social-Media-Content
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Marketing- und Werbeinhalte
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Konzeption, Planung und Postproduktion
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Individualvertrag.
(3) Der Anbieter schuldet die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung,
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Gegenzeichnung eines Angebots,
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oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
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§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei größeren Projekten eine angemessene Vorauszahlung (z. B. 50 %) zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 288 BGB.
(5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher bereitgestellter Inhalte (z. B. Logos, Marken, Musik, Personenabbildungen) berechtigt ist und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Termine und Leistungsfristen
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, behördliche Anordnungen) berechtigen den Anbieter zu einer angemessenen Fristverlängerung.
§ 7 Abnahme
(1) Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:
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der Kunde die Leistung schriftlich bestätigt oder
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nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich gerügt werden.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche erstellten Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Der Anbieter bleibt Urheber der erstellten Inhalte.
(2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(4) Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Stornierung und Terminverschiebung
(1) Bei Stornierung eines vereinbarten Produktionstermins durch den Kunden fallen folgende Ausfallhonorare an:
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bis 14 Tage vor Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung
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bis 7 Tage vor Termin: 50 %
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weniger als 48 Stunden vor Termin: 80 %
(2) Bereits entstandene Fremd- oder Drittanbieter-Kosten (z. B. Location, Modelle, Technik, Reisekosten) sind vom Kunden vollständig zu erstatten.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
